Referat

Sozialreferat

Wir sind dein Ansprechpartner für Fragen zur Studien- und Familienbeihilfe, helfen dir in Notsituationen mit den Notfall- und Härtefallfonds und unterstützen dich beim Studieren mit Kind.

Studium finanzieren?
Wir helfen!

Du hast dein Studium erst begonnen, oder bist schon voll im Studentenleben angekommen und hast Fragen bezüglich der Finanzierung oder generell einer finanziellen Unterstützung deines Studiums? Dann bist du bei uns richtig.

Wir vom Sozialreferat beraten dich über die Kriterien für die Studienbeihilfe, Familienbeihilfe und Mietzinsbeihilfe. Diese Beratung umfasst die Einreichfristen der unterschiedlichsten Anträge, die Leistungsnachweise der Beihilfen, sowie die Informationen die für einen eventuellen Studienwechsel nötig sind. Außerdem helfen wir dir gerne weiter, solltest du Fragen zu deiner ÖH-Versicherung haben oder Unterstützung beim Studieren mit Kind brauchen.

Ruf uns an, schreibe eine Mail oder schau direkt bei uns während den Beratungszeiten vorbei. Wir helfen dir gerne weiter.

Deine
Ansprech-
personen

E-Mail:  Sozialreferat-oeh@uibk.ac.at| StudierenmitKind-oeh@uibk.ac.at
Telefon: +43 512 507-35540
Adresse: Josef-Hirn Straße 7, 2. Stock

 

Beratungszeiten SoSe 2026 Vorlesungszeit:
Gerne bekommst du einen Termin – nach vorheriger Anfrage per Mail!

Freya Eckert
Sofie Flaggl
Flora Becher

FAQs

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen an unser Referat.

Studienbeihilfe


Familienbeihilfe


    • Nur Studierende:
      • Österreichische Staatsbürger*innen
      • EU bzw. EWR Bürger*innen
      • Drittstaatsangehörige oder Staatenlose unter bestimmten Voraussetzungen
      • Konventionsflüchtlinge
    • Soziale Bedürftigkeit
    • Günstiger Studienerfolg
    • Beginn des Studiums vor dem 33. Geburtstag (ausgenommen Ausnahmen)
    • Kein abgeschlossenes Studium kein Abschluss einer gleichwertigen Ausbildung (ausgenommen Ausnahmen)
    • Höchstens 2 Studienwechsel nach maximal 2 Semestern einer Studienrichtung
    • Einhaltung der Studienzeit inkl. Toleranzsemester
    • Die jährliche Einkommensgrenze beträgt derzeit 16.455,- Euro
    • Die maximale Bezugsdauer ist die Mindeststudienzeit plus ein Semester. Das bedeutet also bei Bachelorstudien 7 (6+1) Semester und bei Masterstudien 5 (4+1) Semester.
    • Zulässig sind maximal 2 Studienwechsel, wobei das vorangegangene Studium nicht länger als 2 Semester inskribiert worden sein.
    • Bei mehr als 2 Wechsel eines Studiums, verlierst du den Anspruch auf Studienbeihilfe für immer.
    • Am einfachsten ist es, einen Online-Antrag über stipendium.at zu stellen.
      Alternativ kann auch ein schriftlicher Antrag an die Stipendienstelle Innsbruck (Andreas-Hofer-Straße 46, 2. Stock, 6020 Innsbruck) gestellt werden.
      Der Antrag kann auf www.stipendium.at heruntergeladen werden.
    • Anträge auf Studienbeihilfe können nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestellt werden:
      • Für das Wintersemester: September – 15.Dezember
      • Für das Sommersemester: Februar – 15.Mai
    • Die Anträge werden auch außerhalb der Antragsfristen entgegengenommen. In diesem Fall erfolgt eine Bewilligung nur ab dem Monat der Antragstellung und nicht rückwirkend von Semesterbeginn an.
    • Dieses Stipendium ist für Studierende gedacht, die vor oder während ihres Studiums gearbeitet haben. Ein Anspruch besteht, wenn die/der Studierende 4 Jahre hindurch Einkünfte von jährlich mindestens 11.000,- Euro bezogen hat. Hier wird das Einkommen der Eltern nicht einberechnet. Die Altersgrenze von 33 Jahren bei Studienbeginn kann durch einen Nachweis von mehr als vier Jahren Selbsterhalt auf maximal 38 Jahre erhöht werden.
    • Bei Fragen zur Studienbeihilfe können sich Studierende auch jederzeit gerne per Mail an die Stipendienstelle Innsbruck wenden.
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder haben grundsätzlich österreichische Staatsbürgerinnen bzw. österreichisch Staatsbürger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Anspruchsberechtigt sind die Eltern eines studierenden Kindes, wenn es ihrem Haushalt zuzurechnen ist. Man ist dem Haushalt der Eltern auch dann noch zuzurechnen, wenn das Kind notwendigerweise für Zwecke einer Berufsausbildung eine Zweitunterkunft im Inland bewohnt.

  • Grundsätzlich bekommen bezugsberechtigte Eltern die Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr (bis zum 25. wenn das Kind einen Zivil- oder Präsenzdienst absolviert hat). Die maximale Bezugsdauer ist die Mindeststudienzeit plus zwei Semester.

  • Studierende, die neben dem Studium arbeiten, haben grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe. Seit 1. Jänner 2025 dürfen jedoch höchstens 17.212,- Euro (im Kalenderjahr 2024 16.455,- Euro) brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazu verdient werden, sowohl als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer, als auch als Selbstständige/Selbstständiger.

    https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bildung_und_ausbildung/hochschulen/universitaet/3/Seite.160305

  • Nach dem 2. Semester muss für das vorangegangene Studienjahr ein Nachweis von 16 ECTS erbracht werden.

  • Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt der anspruchsberechtigten Person. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
    – ausgefülltes Formular „Antrag auf Familienbeihilfe“
    – Kopie des Meldezettels
    – Geburtsurkunde
    – Fortsetzungsbestätigung und das letzte Studienblatt

    Alternativ kann der Antrag auch über FinanzOnline gestellt werden (Registrierung notwendig).

  • Alle Tatsachen, die Auswirkungen auf die Familienbeihilfe haben können…

    • Änderung des Studienstatus (Beginn, Wechsel, Ende, Unterbrechung)
    • Änderung der persönlichen Daten (Namensänderung, Adresse, Bankverbindung)
    • Überschreitung der Zuverdienstgrenze (Melden, um eine Rückforderung zu vermeiden!)
    • Studienerfolg: Der Nachweis muss dem Finanzamt bei Aufforderung vorgelegt werden.

    … müssen innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

  • Zulässig sind maximal 2 Studienwechsel und das vorangegangene Studium darf nicht mehr als 2 Semester inskribiert worden sein. Wenn man öfter als 2 Mal das Studium wechselt, verlierst du den Anspruch auf Familienbeihilfe für immer. Ein Studienwechsel sollte daher spätestens in der Zulassungsfrist des 3. Semesters erfolgen, andernfalls liegt ein ungünstiger Studienwechsel vor. Ein Studienwechsel muss beim Wohnsitzfinanzamt bekanntgegeben werden.

    Kann hier nachgelesen werden:

    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/studierende/Familienbeihilfe_fuer_Studierende.html#:~:text=angerechneten%20Vorstudiensemester%20verk%C3%BCrzt.-,Achtung!,zul%C3%A4ssige%20Studiendauer%20im%20neuen%20Studium.

Versicherungen


  • 0,70 € des ÖH-Beitrages sind eine Haftpflichtversicherung für Unfall- und Personenschäden, die im Rahmen des Studiums entstehen können. Nähere Informationen und was man im Falle eines Schadens tun kann, findest du hier.
    Wichtig: die ÖH-Haftpflichtversicherung ersetzt NICHT die Sozialversicherung!

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich sozialversichern kann. Höchstwahrscheinlich bist du bei deinen Eltern mitversichert. Dies ist beim Studium meist möglich solange du unter 27 Jahre alt bist (mit Ausnahmen). Ist dies nicht der Fall, gibt es bei der ÖKK eine studentische Versicherung für etwa 66,- €/Monat, bei der du aber die Verdienstgrenze von etwa 17.000,- € brutto nicht überschreiten darfst. Eine dritte Möglichkeit ist die Versicherung für geringfügige Angestellte für ebenfalls etwa 66,- €/Monat.
    Diese musst du selbst beantragen!

Studienbeiträge


  • Sobald du ein Toleranzsemester überschritten hast, fällt ein Betrag von 363,36 € pro Semester an. Für Studierende aus Drittstaaten sind es 726,72 €.

  • Aus folgenden Gründen wird der Studienbeitrag rückerstattet/erlassen:

    • Bezieherinnen bzw. Bezieher von Studienbeihilfe
    • Krankheit (nachweisliche Hinderung am Studium von mindestens 2 Monaten)
    • Pflege von Angehörigen
    • Behinderung
    • Schwangerschaft

    -> hier kein Erlass, sondern Rückerstattung

    ACHTUNG: Kein Erlass mehr wegen Erwerbstätigkeit möglich.

    Die Fristen für den Antrag können hier entnommen werden:

    https://www.uibk.ac.at/de/studienabteilung/erlassgruende/

    (Auch wenn etwas für den Antrag fehlt, sollte dieser gestellt und etwaige Dokumente nachgereicht werden, um innerhalb der Frist zu bleiben)

    Wir sind für dich da!
    Du hast Fragen oder generelle Anliegen. Wir sind gerne für dich da und freuen uns über deine Nachricht!

      Wir sind für dich da!
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        Achtung

        Wir haben derzeit eine Mailumstellung und deshalb kann es hier zu Verzögerungen der Beantwortungen kommen.

        Vielen Dank für euer Verständnis.

         

        Danger

        We are currently undergoing an email system changeover, and therefore there may be delays.


        Thank you for your understanding.