Referat

Verbund LehrerInnen-
bildung West

Beratung und Hilfe zu deinen Fragen im Lehramtsstudium!

Lehrende der Zukunft

Lehramt studieren in Innsbruck, Feldkirch, Stams – oder alles gemeinsam? Der Verbund LehrerInnenbildung West umfasst alle Standorte Westösterreichs, an denen Lehramtstudien angeboten werden.

Das Referat Verbund LehrerInnenbildung West vertritt gemeinsam mit der FV Lehramt und den StVen der einzelnen Unterrichtsfächer die Interessen der Studierenden gegenüber der Universität Innsbruck sowie dem Verbund LehrerInnenbildung West und koordiniert den Austausch zwischen der FV Lehramt, den StVen der Unterrichtsfächern sowie den StVen an den Pädagogischen Hochschulen im Verbund LehrerInnenbildung West. Neben der Vertretung der Interessen der Studierenden berät das Referat auch alle Lehramtsstudierenden und Lehramtsinteressenten bei allfälligen Fragen zum Studium, Fächerwechsel, Praktika, uvm.

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E-Mail: vlwest@oeh.cc
Telefon: +43 512 507-35625
Adresse: Josef-Hirn Straße 7, 2. Stock
Beratungszeiten – Vorlesungszeit:
Gerne beraten wir euch per Mail oder auch persönlich nach Terminanfrage!

Tobias Lenz

Lehramt Infoveranstaltung

PD Dienstrecht April 2023                                     Präsentation 2022

FAQ

Allgemeine Fragen zum Verbund LehrerInnenbildung West
  • Der Verbund LehrerInnenbildung West setzt sich zusammen aus der Universität Innsbruck (LFU), der Pädagogischen Hochschule Tirol (PHT), der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg (PHV), der kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein (KPH) und der Universität Mozarteum Salzburg (Standort Innsbruck).

    Gemeinsam entwickeln diese Universitäten und Hochschulen im Rahmen der „PädagogInnenbildung Neu“ die Lehramtsstudien und bieten diese für Westösterreich an.

  • Es gibt vier Arten von Lehramtsstudien, wobei drei dieser Studien Teil der „PädagogInnenbildung Neu“ sind und im Verbund gemeinsam durchgeführt werden.

    Teil der „PädagogInnenbildung Neu“ sind das:

    Außerhalb der „PädagogInnenbildung Neu“ organisiert ist das Studium:

    • Wirtschaftspädagogik, für die Tätigkeit als Lehrkraft der wirtschaftlichen Fächer an den berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe (BMS, BHS).

    Genauere Auskünfte zum Lehramt Primarstufe im Verbund LehrerInnenbildung West erteilt die StV-Primarstufe an der PH Tirol (stv.primar[at]ph-tirol.ac.at), zum Lehramt Sekundarstufe (Berufsbildung) im Verbund LehrerInnenbildung West die StV-Sekundarstufe an der PH Tirol (stv.sekundar[at]ph-tirol.ac.at) und zum Studium Wirtschaftspädagogik die StV Master-SoWi (stv-master-sowi-oeh[at]uibk.ac.at).

  • Der Personalbedarf unterscheiden sich je nach Schultyp, Unterrichtsfächer, Bezirk und Bundesland. Genauere Auskünfte zum jeweiligen Personalbedarf kann die örtlich zuständige Bildungsdirektion erteilen.

  • Alle vier Arten des Lehramtsstudiums befähigen zur Berufsausübung im ganzen Bundesgebiet.

    Das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) befähigt überdies auch zur Berufsausbildung an Mittel- und Oberschulen in der Autonomen Provinz Bozen. Diesbezüglich wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Büro für Südtirolagenden der Universität Innsbruck (suedtirolagenden[at]uibk.ac.at) dringend empfohlen.

  • Das Lehramtsstudium Primarstufe besteht aus einem 4-jährigen Bachelorstudium und einem 1-jährigen Masterstudium, dauert also mindestens 5 Jahre.

    Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) besteht aus einem 4-jährigen Bachelorstudium und einem 2-jährigen Masterstudium, dauert also mindestens 6 Jahre.

    Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Berufsbildung) besteht aus einem 4-jährigen Bachelorstudium und einem 2-jährigen Masterstudium, dauert also mindestens 6 Jahre.

    Das Studium der Wirtschaftspädagogik ist an den Universitäten Innsbruck, Graz, Wien und der WU Wien ein 2,5 jähriges Masterstudium, das die Absolvierung eines 3 jährigen wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums voraussetzt. An der Universität Linz ist Wirtschaftspädagogik nach wie vor ein 4,5 jähriges Diplomstudium, das unmittelbar mit der Matura/Studienberechtigungsprüfung begonnen werden kann.

  • Es ist richtig, dass durch den Bundesminister eine Überarbeitung der „PädagogInnenbildung Neu“ (auch als „Lehramt Neu“ bekannt) angekündigt wurde. Solange eine solche Überarbeitung nicht in Gesetzeskraft erwachsen ist, können über mögliche Auswirkungen keine gesicherten Aussagen getroffen werden. Es ist insbesondere nicht ratsam, mit einem Studienbeginn auf eine etwaige Verkürzung des Studiums zu warten. Wer Lehrkraft werden möchte, sollte jetzt mit dem Studium beginnen und nicht auf eine mögliche Verkürzung warten!

Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
  • Im Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) werden zwei Unterrichtsfächer kombiniert. Neben der fachlichen und fachdidaktischen Ausbildung in diesen beiden Unterrichtsfächern umfasst das Studium auch eine bildungswissenschaftliche und pädagogisch-praktische Ausbildung.

    Das Lehramtsstudium besteht somit aus drei Säulen:

    • Unterrichtsfach 1
    • Unterrichtsfach 2
    • Bildungswissenschaftliche Grundlagen

     

    Die Unterrichtsfächer und Spezialisierung können dabei aus vierundzwanzig Unterrichtsfächern frei gewählt werden. Es bestehen keine Einschränkungen, wie eine Pflicht zumindest ein „Hauptfach“ zu wählen oder ähnliches. Anstelle des zweiten Unterrichtsfaches kann auch eine pädagogische Spezialisierungen (inklusive Pädagogik bzw. Medienpädagogik) gewählt werden.

    Studieninteressenten aus Südtirol, welche nach dem Studium eine Anstellung in der Autonomen Provinz Bozenl anstreben, sind angehalten frühzeitig mit dem Büro für Südtirolagenden der Universität Innsbruck (suedtirolagenden[at]uibk.ac.at) Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der Wahl der Unterrichtsfächer beraten zu lassen!

  • Die Zulassung zum Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) setzt die positive Absolvierung eines „Aufnahmeverfahren vor Zulassung“ voraus. Dieses besteht aus zwei Teilen – einem online Self-Assessment (Modul A) und einem computergestützten Eignungstest (Modul B). Nähere Informationen dazu hier.

    Das Aufnahmeverfahren vor Zulassung entfällt, wenn entweder zuvor bereits einmal eine Zulassung zu einem Lehramtsstudium bestanden hat (unabhängig davon, ob dieses Studium abgeschlossen oder abgebrochen wurde) oder die Zulassung aufgrund eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammes erlangt werden soll. Nähere Informationen zu den Ausnahmen von der Pflicht zum Aufnahmeverfahren vor Zulassung erteilt das Lehramtsbüro der Fakultät für LehrerInnenbildung (lehramt[at]uibk.ac.at).

    Neben dem Aufnahmeverfahren vor Zulassung, welches unabhängig von den gewählten Unterrichtsfächern zu absolvieren ist, ist für die künstlerischen Unterrichtsfächer und für Bewegung und Sport eine fachliche Eignungsüberprüfung zu absolvieren. Nähere Informationen dazu hier.

  • Grundsätzlich ja, allerdings wird das „Aufnahmeverfahren vor Zulassung“ nur einmal jährlich (mit Haupttermin zum Ende des Schuljahres und Nebentermin zum Ende der Sommerferien) durchgeführt. Ein „echter“ Studienbeginn im Sommersemester ist daher nur möglich, wenn das Aufnahmeverfahren bereits im vorangegangenen Frühling/Sommer absolviert wurde.

    Ein „unechter“ Studienbeginn – also der Wechsel aus einem anderen Verbund nach Innsbruck oder im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes – ist in Bezug auf die Zulassung auch im Sommersemester möglich.

    Wichtig zu beachten ist, dass nicht alle Lehrveranstaltungen in jedem Semester angeboten werden, womit ein Studienbeginn mit Sommersemester je nach Unterrichtsfach leichter oder weniger leicht ist.

  • Es gibt zwei Arten des Erweiterungsstudiums:

    • das Erweiterungsstudium nach § 54c UG zur Erweiterung sechssemestriger PH Studien (und ihrer Vorgänger) im Ausmaß von 90 ECTS-AP. Dieses befähigt nach der Absolvierung der alten PH-Studien dazu, zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) zugelassen zu werden.
    • Das Erweiterungsstudium nach § 54b UG (auch bekannt als Drittes-Unterrichtsfach), diese Erweiterung wird auf Bachelor- und Masterniveau angeboten und erweitert das Lehramtsstudium um ein drittes Unterrichtsfach/Spezialisierung. Es umfasst die gesamte fachliche und fachdidaktische Ausbildung des gewählten Unterrichtsfach im Ausmaß von 100 resp. 25 ECTS-AP.
  • Ja, ein Wechsel der Unterrichtsfächer ist möglich. Studienrechtlich handelt es sich dabei um den Schluss und die Neuaufnahme eines Studiums. Demensprechend ist der Wechsel jedes Semester nur in der Zulassungsfrist möglich und hat die mit einem Studienwechsel verbundene Konsequenzen (Auswirkungen auf den Bezug von Studienbeihilfe, Familienbeihilfe etc.). Nähere Auskünfte dazu können die jeweiligen Behörden (Stipendienstelle, Finanzamt, etc.) erteilen.

  • Im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) werden zwei Bachelorarbeiten (eine Arbeit je Unterrichtsfach/Spezialisierung) geschrieben.

    Im Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wird eine Masterarbeit verfasst. Diese kann in allen Bereichen des Studiums (fachliche, fachdidaktische oder bildungswissenschaftliche Ausbildung) oder bereichsübergreifend verfasst werden.

  • Die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) setzt die Absolvierung eines inländischen vierjährigen Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) oder eines gleichwertigen Bachelorstudiums voraus.
    AbsolventInnen dreijähriger Lehramtsstudien können nach Absolvierung des Erweiterungsstudium nach § 54c UG die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) erlangen.

    Im Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist dieselbe Fächerkombination wie im Bachelorstudium zu wählen. Wurde das Bachelorstudium um ein drittes Unterrichtsfach/Spezialisierung erweitert, kann alternativ auch dieses Unterrichtsfach und eines der beiden Unterrichtsfächer/Spezialisierung des Bachelorstudiums gewählt werden.

    Die Zulassung zum Erweiterungsstudium nach § 54b UG im Masterniveau setzt die Absolvierung dieses Unterrichtsfach im Bachelorniveau (als Teil des Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe oder als Erweiterungsstudium) voraus.

  • Auf den Kurzprofilen der einzelnen Unterrichtsfächer/Spezialisierungen ist für jedes Unterrichtsfach/Spezialisierung und die bildungswissenschaftlichen Grundlagen ein empfohlener Studienverlauf angegeben. Wichtig, dabei handelt es sich um eine Empfehlung, an der die Planung des Studiums orientiert werden kann, jedoch nicht um eine zwingende Vorgabe! Abweichungen davon – aus welchem Grund auch immer – sind grundsätzlich möglich, können jedoch Auswirkungen wie das Nichterfüllen von Anmeldevoraussetzungen haben.

    Für eine Absolvierung des Studiums in der vorgesehenen Zeit (Mindeststudienzeit) sollten jedes Semester Prüfungen im Ausmaß von 30 ECTS-AP absolviert werden.

  • Die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt für alle Lehrveranstaltungen grundsätzlich über das Vorlesungsverzeichnis der Universität Innsbruck (LFU:online).

    Einzige Ausnahme davon sind Lehrveranstaltungen im Rahmen der Unterrichtsfächer  Instrumentalmusikerziehung und Musikerziehung, für welche die Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis der Universität Mozarteum (MOZonline) erfolgt.

  • Dabei handelt es sich um eine verwaltungstechnische Anmerkung der Universität Innsbruck, die für die Studierenden KEINE Auswirkung/Bedeutung hat. Mit diesem „E“ bzw. „extern“ werden jene Lehrveranstaltungen gekennzeichnet, welche im Rahmen des Verbund LehrerInnenbildung West von einer anderen Institution als der Universität Innsbruck verwaltet werden und daher vom Verwaltungsprogramm der jeweiligen Institution in das Verwaltungsprogramm der Universität Innsbruck übernommen wurden.

Pädagogisch-praktische Studien/Praktika
  • Allgemeine Auskünfte zu den Schulpraktika im Rahmen des Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) erteilt das Praktikumsbüro der Fakultät für LehrerInnenbildung. (schulpraktika[at]uibk.ac.at, +43 512 507 30164) und sind auf den Homepage der Fakultät für LehrerInnenbildung abrufbar.

  • Im Rahmen des Lehramtsstudiums sind in den pädagogisch-praktischen Studien verschiedene Praktiker zu absolvieren.

    Im Bachelorstudium sind drei sog. „Schulpraktiker“ (SP I, SP II, SP IIIab) und je Unterrichtsfach/Spezialisierung ein sog. „Fachpraktikum“ vorgesehen. Nähere Informationen dazu finden sich im Curriculum und auf der Homepage der Fakultät für LehrerInnenbildung.

    Im Masterstudium ist ein sog. „Schulpraktikum“ (SP IV) vorgesehen. Nähere Informationen dazu finden sich im Curriculum und auf der Homepage der Fakultät für LehrerInnenbildung.

  • Örtlich können die Schulpraktika in Tirol (Nord- und Osttirol), Vorarlberg und Südtirol absolviert werden. Sachlich können die Schulpraktika an Schulen der Sekundarstufe (MS, AHS, BMS, BHS bzw. Mittel- und Oberschulen) absolviert werden.

    Für die Praktika im Bachelorstudium kann der Praktikumsplatz NICHT selbst gesucht werden, sondern wird der Praktikumsplatz zugewiesen. Dafür ist eine rechtzeitige Voranmeldung (näheres dazu hier) notwendig. Im Rahmen der Voranmeldung werden 2 Wunschregionen angegeben, welche nach Maßgabe der Möglichkeiten bei der Zuteilung berücksichtigt werden.

    Für das Schulpraktikum IV im Masterstudium soll der Praktikumsplatz selbst gesucht werden. Nähere Auskünfte dazu werden rechtzeitig durch das Praktikumsbüro der Fakultät für LehrerInnenbildung kommuniziert.

  • Eine Anrechnung von Unterrichtstätigkeit ist im Einzelfall zu prüfen. Dazu ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem/der Studienbeauftragten der bildungswissenschaftlichen Grundlagen und/oder des jeweiligen Unterrichtsfaches ratsam. Allgemeine Auskünfte dazu erteilt auch das Praktikumsbüro der Fakultät für LehrerInnenbildung. (schulpraktika[at]uibk.ac.at, +43 512 507 30164).

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